Der Kaufhausdetektiv bei der Arbeit

Posted on January 2nd, 2009 in Allgemein by Emil

Viele Kaufhäuser und Einkaufszentren setzten Detektive zum zusätzlichen Schutz Ihrer Waren ein. Ein Kaufhausdetektiv ist genauso wie ein Privatdetektiv kein anerkannter Beruf, kann aber in verschiedenen Seminaren unter anderem auch als Fernstudium erlernt werden.

Das normale Berufsbild eines Kaufhausdetektives liegt im Beobachten der Kunden und das unauffällige Observieren jener welche sich durch besonderes Verhalten verdächtig machen. Hierbei ist es für den Kaufhausdetektiv natürlich oberste Priorität sich selbst so unauffällig wie möglich zu verhalten.

Kaufhausdetektive sind besonders im Beobachten von ungewöhnlichen Verhaltensformen der Konsumenten geschult und können in der Regel entscheiden ob der jeweilige Kunde nur nach etwas bestimmten sucht oder eventuell eine Straftat im Sinn hat. Dies wird oftmals von kleinen Gesten unterstrichen welche dem normalen Passanten gar nicht auffallen.

Der Kaufhausdetektiv nutzt hierbei natürlich auch modernste Technik, wie die in jedem Kaufhaus, meist sogar sehr offensichtlich installierten und zur Abschreckung dienenden Überwachungskameras. In der Sicherheitszentrale kann der Detektiv durch die computerunterstützte Technik bis zu vier Kameras auf einem Monitor im Blick haben.

Die Erfahrung auf kleinste Gesten aufmerksam zu werden hilft dem Detektiv dabei auf Unregelmäßigkeiten im Verhaltensmuster der Konsumenten aufmerksam zu werden. Mittels Funktechnik werden bei einem Diebstahl dann oftmals Mitarbeiter und Geschäftsführer alarmiert, welche mit Hilfe des Detektives den Dieb am Ausgang, also Nach der Kasse, erwarten und diesen dann bitten die Taschen zu entleeren und einer Kontrolle zu unterziehen.

Hiermit enden aber schon die Rechte des Detektives, der in keinster Weise irgendwelche Sonderrechte hat. Alles weitere muss von der Polizei unternommen werden. Natürlich kann der Kaufhausdetektiv bei begründeten Verdacht die jeweilige Person bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Dies ist aber auch sogenanntes „Jedermanns-Recht“.

Oftmals werden Kaufhausdetektive in verschiedenen Filialen in einer Region eingesetzt. Dies geschieht natürlich damit Sie nicht nach einigen Wochen als Detektiv erkannt werden, wenn  sie ständig wochenlang im selben Geschäft patrollieren. Oftmals setzten Geschäftsführer auch externe Detektive ein. Besonders wenn begründete Verdachtsmomente gegen das eigene Personal bezüglich Veruntreuung und Diebstahl bestehen.

Kaufhausdetektiv ist ein interessanter Beruf bei dem höchste Ansprüche an Menschenkenntnis und Beobachtungsgabe von Verhaltensmustern gestellt wird. In der Kombination mit moderner Technik wie der Videoüberwachung kann dieser Beruf sehr effektiv und zufriedenstellend für den Auftraggeber ausgeführt werden.

Rechtliche Grundlagen für Detektive und Detekteien

Posted on November 18th, 2008 in Allgemein by Emil

Detektiv als Ausbildungsberuf gibt es zur Zeit noch nicht. Verschiedene Detekteien haben sich in Berufsverbänden zusammengeschlossen und versuchen seit geraumer Zeit einheitliche Richtlinien für das Berufsbild „Detektiv“ zu erarbeiten. Pinzipiell kann sich jeder als Detektiv beim jeweiligen Gewerbeamt anmelden. Unter dem Feld Tätigkeit ist nach der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis und einer SCHUFA Auskunft einfach Detektiv einzutragen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage bewegt sich also eine Detektei oder privater Ermittler ?
Generell kann man vom „Jedermanns“-Recht sprechen. Das bedeutet das ein Detektiv im Normalfall kein Sonderrecht hat.

Festhalten und Verhaften

Ein Detektiv kann verdächtige Personen festhalten, besonders wenn diese auf frischer Tat ertappt werden. Der gängigste Fall ist der Ladendiebstahl. Der Detektiv ist jedoch nicht berechtige die Taschen zu durchsuchen. Er kann den Langfinger um Erlaubnis bitten und festhalten bis die Polizei eintrifft. Die festgehaltene Person muss dann umgehend an die Polizei übergeben werden. Dies kann auch die Taschen des Täters durchsuchen falls er das Einsehen dieser dem Detektiv vorher verweigert hat.

Hausdurchsuchung

Von einem Detektiv durchgeführte Hausdurchsuchung ist eine Straftat. Er hat keinerlei Berechtigung diese durchzuführen. Ein privater Ermittler wird rechtlich wie jede andere Privatperon behandelt. Einem Detektiv kann auch keine Vollmacht (Hausdurchsuchungsbefehl) ausgestellt werden, die Ihm zur Durchsuchung von Wohnräumen berechtigt. Eine Hausdurchsuchung gilt als eine widerrechtliche Straftat und wird natürlich auch als solche verfolgt

Intimsphäre

Detekteien und private Ermittler haben ebenso keinerleich Recht Zielpersonen in irgendeiner Art abzuhören also „Wanzen“ oder andere Abhöranlagen zu installieren. Ebenso ist das Lesen von Tagebüchern und privaten Aufzeichnungen dem Detektiv untersagt.

Sollten Beweismaterialien unter Anwendung illegaler Methoden beschafft worden sein werden diese vor Gericht nicht zugelassen und der private Ermittler muss unter Umständen sogar mit einer Anzeige und dem damit verbundenen Berufsverbot rechnen.

Detektive besitzten keine Sonderrechte und müssen sich demnach wie jede andere private Person an geltendes Recht halten.