Rechtliche Grundlagen für Detektive und Detekteien

Posted on November 18th, 2008 in Allgemein by Emil

Detektiv als Ausbildungsberuf gibt es zur Zeit noch nicht. Verschiedene Detekteien haben sich in Berufsverbänden zusammengeschlossen und versuchen seit geraumer Zeit einheitliche Richtlinien für das Berufsbild „Detektiv“ zu erarbeiten. Pinzipiell kann sich jeder als Detektiv beim jeweiligen Gewerbeamt anmelden. Unter dem Feld Tätigkeit ist nach der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis und einer SCHUFA Auskunft einfach Detektiv einzutragen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage bewegt sich also eine Detektei oder privater Ermittler ?
Generell kann man vom „Jedermanns“-Recht sprechen. Das bedeutet das ein Detektiv im Normalfall kein Sonderrecht hat.

Festhalten und Verhaften

Ein Detektiv kann verdächtige Personen festhalten, besonders wenn diese auf frischer Tat ertappt werden. Der gängigste Fall ist der Ladendiebstahl. Der Detektiv ist jedoch nicht berechtige die Taschen zu durchsuchen. Er kann den Langfinger um Erlaubnis bitten und festhalten bis die Polizei eintrifft. Die festgehaltene Person muss dann umgehend an die Polizei übergeben werden. Dies kann auch die Taschen des Täters durchsuchen falls er das Einsehen dieser dem Detektiv vorher verweigert hat.

Hausdurchsuchung

Von einem Detektiv durchgeführte Hausdurchsuchung ist eine Straftat. Er hat keinerlei Berechtigung diese durchzuführen. Ein privater Ermittler wird rechtlich wie jede andere Privatperon behandelt. Einem Detektiv kann auch keine Vollmacht (Hausdurchsuchungsbefehl) ausgestellt werden, die Ihm zur Durchsuchung von Wohnräumen berechtigt. Eine Hausdurchsuchung gilt als eine widerrechtliche Straftat und wird natürlich auch als solche verfolgt

Intimsphäre

Detekteien und private Ermittler haben ebenso keinerleich Recht Zielpersonen in irgendeiner Art abzuhören also „Wanzen“ oder andere Abhöranlagen zu installieren. Ebenso ist das Lesen von Tagebüchern und privaten Aufzeichnungen dem Detektiv untersagt.

Sollten Beweismaterialien unter Anwendung illegaler Methoden beschafft worden sein werden diese vor Gericht nicht zugelassen und der private Ermittler muss unter Umständen sogar mit einer Anzeige und dem damit verbundenen Berufsverbot rechnen.

Detektive besitzten keine Sonderrechte und müssen sich demnach wie jede andere private Person an geltendes Recht halten.