Berufsbild Detektiv
Ein Detektiv beschafft gewerbsmäßig Beweismaterial als privater Ermittler wenn das „berechtigte Interesse“ seines Klienten vorliegt. Detektive übernehmen ein breites Spektrum von Aufgaben. Je nach Auftrag können einige vom Schreibtisch im Büro oder durch Recherchen und Observationen vor Ort gelöst werden.
Ein Detektiv übernimmt Aufgaben im Rahmen der Verbrechensbekämpfung wobei Sie Hintergründe und Ursachen recherchieren welche nachfolgend als Beweismaterial bei Strafprozessen oder Zivilprozessen eingesetzt werden.
Meistens sind mehrere Detektive in Detekteien beschäftigt und beschaffen so im Team Beweismaterial im Auftrag von Unternehmen und Privatpersonen im In- und Ausland.
Da es keine festgelegte Ausbildungsordnung für den Beruf des Detektives gibt kann also den Beruf des Detektives nicht als Ausbildungsberuf erlernen. Prinzipiell reicht eine Anmeldung nach § 14 dert Gewerbeordnung aus um den Beruf eies Detektiv aus zu üben. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt überprüft die Zuverlässigkeit an Hand des Polizeilichen Führungszeugnisses. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da Detekteien zum „Überwachungsbedürftigen Gewerbe” gehören.
Wer sich als Detektiv selbstständig machen will muss zudem eine entsprechende Sachkundeprüfung ablegen. Natürlich müsen sich Detektive an alle Regelungen gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuch, der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuch halten.
Das Einsatzgebiet eines Detektivs ist vielseitig. Dies erfordert konzentriertes arbeiten im Einklag mit dem Gesetz. Da Detektivarbeit kein Ausbildungsberuf ist kann der Beruf des Detektivs nicht “geregelt” erlernt werden. Viele Detekteien bieten verschiedene Kurse an die zum Ziel haben die neue „Spürnase“ intensiv in das jeweilige Aufgabengebiet einzuarbeiten.