Rechtliche Grundlagen für Detektive und Detekteien

Posted on November 18th, 2008 in Allgemein by Emil

Detektiv als Ausbildungsberuf gibt es zur Zeit noch nicht. Verschiedene Detekteien haben sich in Berufsverbänden zusammengeschlossen und versuchen seit geraumer Zeit einheitliche Richtlinien für das Berufsbild „Detektiv“ zu erarbeiten. Pinzipiell kann sich jeder als Detektiv beim jeweiligen Gewerbeamt anmelden. Unter dem Feld Tätigkeit ist nach der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis und einer SCHUFA Auskunft einfach Detektiv einzutragen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage bewegt sich also eine Detektei oder privater Ermittler ?
Generell kann man vom „Jedermanns“-Recht sprechen. Das bedeutet das ein Detektiv im Normalfall kein Sonderrecht hat.

Festhalten und Verhaften

Ein Detektiv kann verdächtige Personen festhalten, besonders wenn diese auf frischer Tat ertappt werden. Der gängigste Fall ist der Ladendiebstahl. Der Detektiv ist jedoch nicht berechtige die Taschen zu durchsuchen. Er kann den Langfinger um Erlaubnis bitten und festhalten bis die Polizei eintrifft. Die festgehaltene Person muss dann umgehend an die Polizei übergeben werden. Dies kann auch die Taschen des Täters durchsuchen falls er das Einsehen dieser dem Detektiv vorher verweigert hat.

Hausdurchsuchung

Von einem Detektiv durchgeführte Hausdurchsuchung ist eine Straftat. Er hat keinerlei Berechtigung diese durchzuführen. Ein privater Ermittler wird rechtlich wie jede andere Privatperon behandelt. Einem Detektiv kann auch keine Vollmacht (Hausdurchsuchungsbefehl) ausgestellt werden, die Ihm zur Durchsuchung von Wohnräumen berechtigt. Eine Hausdurchsuchung gilt als eine widerrechtliche Straftat und wird natürlich auch als solche verfolgt

Intimsphäre

Detekteien und private Ermittler haben ebenso keinerleich Recht Zielpersonen in irgendeiner Art abzuhören also „Wanzen“ oder andere Abhöranlagen zu installieren. Ebenso ist das Lesen von Tagebüchern und privaten Aufzeichnungen dem Detektiv untersagt.

Sollten Beweismaterialien unter Anwendung illegaler Methoden beschafft worden sein werden diese vor Gericht nicht zugelassen und der private Ermittler muss unter Umständen sogar mit einer Anzeige und dem damit verbundenen Berufsverbot rechnen.

Detektive besitzten keine Sonderrechte und müssen sich demnach wie jede andere private Person an geltendes Recht halten.

Bundesverband Deutscher Detektive BDD eV

Posted on November 17th, 2008 in Allgemein by Emil

Der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) wurde 1960 im Juni ins Leben gerufen. Der Verband ist somit der älteste und traditionsreichste Detektivverband in Deutschland. Der BDD vereinigt höchst qualifizierte Detektivinnen und Detektive unter einem Dach. Alle BDD Mitglieder müssen geordnete wirtschaftkiche und persönliche Verhältnisse nachweisen können.

Natürlich sind die persönlichen und wirtschaftlichen Auflagen nur ein gringer Teil um sich als Detektiv für die Aufnahme in den BDD zu qualifizieren. Es muss auch die Berufliche Qualifikation nachgewiesen werden. Dies kann entweder durch die Verbandsinterne Fachkundeptüfung, eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung oder die Vorlgae des Zertifikats als “Geprüfter Detektiv/Geprüfte Detektivin” sein.

Das letzt-genannte Zertifikat wird kann durch die erfolgreich bestandene Prüfung der “Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD)” erstanden werden.

BDD - Detektive haben aufgrund Ihrer Professionalität einen besonderen Stellenwert im Bereich der Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten. Durch Straftaten entstandene Schäden erreichen heute einen mehrstelligen Milliardenbetrag und verdeutlichen wie wichtig der Einsatz von Detekteien in der Wirtschftskriminalität ist.

Die BDD Mitglieder setzen sich aus einer internationalen Gemeinschaft zusammen. Detektive aus 11 Nationen sorgen für eine Grenzen überschreitende verzuglose Zusammenarbeit. Dies bringt einen enormen Vorteil für den Auftraggeber in der Observation von Personen. Die internationale Zusammenarbeit trägt natürlich auch dazu bei Kosten einzusparen.

BDD - Detektive kommen für Unternehmer, Banken, Versicherungen und Privatpersonen bei konkreten Verdachtsmomenten zum Einsatz und überzueugen durch Professionalität und Sachwissen. Die im Verband organisierten Detektive kommen auch bei einer Kreditablösung zum Einsatz wenn es sich um größere Summen handelt um die Liquidität der anderen Partei im Vorfeld festzustellen.

Die Ausbildung zum Detektiv

Posted on November 17th, 2008 in Allgemein by Emil

Die Ausbildung zum Detektiv erfolgt als Detektivpraktikant/in in einer Detektei. Um diesen Beruf gewissenhat auszuüben sind Organisationstalent, logisches Denkvermögen, Verlässlichkeit, Zuverlässigkeit und Flexibilität unbedingte Vorraussetzung. Aus diesem Grund ist zur Berufsausübung eine menschliche Reife unerlässlich. Bewerber unter 21 Jahren werden aufgrund mangelnder Lebenserfahrung nur sehr selten und mit detaillierter Begründung angenommen.

Die notwendigen theoritischen Kenntnisse können entweder in Kursen oder im Fernstudium erlangt werden. Einige Detekteien bieten auch eine Kombination an. Dies behinhaltet ein individuelles Selbststudium, Ausbildung in der Praxis und Seminare zur Ergänzung. Die wichtigsten theoretischen Kentnisse werden im ersten Ausbildungsjahr dem Detektivpraktikanten vermittelt. Der begleitende Ausbilder vertraut dem Praktikanten einfache Aufgaben an und testet so die Anpassungsfähigkeit und Eignung des Bewerbers.

Am Ende des ersten Ausbildungsjahres wird im Rahmen eines mehrtägigen Seminars der Lehrstoff nocheinmal durchgearbeitet und das erlernte Wissen getestet. Der verantwortliche Ausbilder stellt danach eine Bescheinigung aus on der festgehalten ist ob der Praktikant zur weiteren Ausbildung zum Detektiv geeignet ist und eine Weiterführung der Ausbildung befürwortet wird.

Das zweite Berufsbildungsjahr verläuft im wesentlichen ähnlich wie die Ausbildung im ersten. Nun steht die Umsetzung der theoretischen Kenntnisse in die Praxis etwas mehr im Vordergrund. Mehrere Seminare ergänzen die praktische Detektivarbeit und das Endseminar überprüft das erlernte Wissen. Sind alle Anforderungen erfüllt stellt der ausbildende Detektiv dem Praktikanten ein Zertifikat aus, welches diesen zur Teinahme und Anmeldung an die Prüfung zum “Geprüfter Detektiv/Geprüfte Detektivin” berechtigt. Das erfolgreiche Ablegen dieser Prüfung bescheinigt dem Praktikanten, daß er die notwendigen Vorraussetzungen in persönlicher und fachlicher Hinsicht aufweist um die verschiedenen Detektivleistungen zum Schutz von berechtigten Interessen erbringen zu können.

Die Ausbildung zum Detektiv ist durch die vielseitigen Einsatzbereiche sehr  umfassend. Während in einem Fernstudium im intensiven Eigenstudium, begleitet von unterstützenden Seminaren und erfahrenen Ausbildern, werden dem Detektivpraktikanten das nötige Wissen vermittelt, dieser aber auch intensiv geprüft ob er überhaupt in persönlicher und fachlicher Hinsicht genügend Stärke aufweist um diesen anspruchsvollen Beruf auszuüben.

Anschriftenermittlung als Privatdetektiv

Posted on November 10th, 2008 in Privatdetektive by Emil

Detektive werden auch vermehrt in der Anschriftenermittlung eingesetzt. Öffentliche Ämter engagieren Detekeien wenn Personen unter der gültigen und im Einwohnermeldeamt eingetragenen Adresse nicht mehr anzutreffen sind. Aber auch im Privaten Bereich startet die „Suche“ nach einer verschwundenen Person oftmals mit der Anschriftenermittlung.

In beiden Fällen kann dies eine relativ schwierige Operation werden, besunders wenn die Zielperson bewusst untertaucht. Es gibt verschiedene Gründe weshalb Personen und deren Anschrift nicht gefunden werden können. Es ist an der Tagesordnung, dass beispielsweise bei einem Umzug in eine andere Stadt Wochen vergehen bis der ganze behördliche Papierkram auf die Reihe gebracht wird.

Wenn jemand bewusst untertaucht ist die Situation natürlich erheblich schwieriger. Diese Zielperson versucht so wenig wie müglich auffällig zu sein und hinterläßt natürlich wenige bis keine Spuren. Der Briefkasten und das Klingelschild wird kaum den eigentlichen unter der Anschrift wohnenden Person mitteilen oder ist sogar vollends abmontiert.

Ein Detektiv startet seine Recherchen normalerweise in den bekannten öffentlichen Verzeichnissen und fragt im Einwohnermeldeamt im jeweiligen Zielgebiet nach. Die persönliche vor Ort Recherche ist der nächste Schritt in der Anschriftenermittlung. Zu diesem Zweck besucht der Privatdetektiv Nachbarn oder spricht mit ehemaligen Arbeitgebern und Kollegen. 

Viele größere Detekteien aber auch unabhängige Privatermittler haben oftmahls seht gute Beziehungen zu Polizei oder anderen Meldestellen was Ihnen erleichtert Auskünfte über die Zielperson zu erlangen. Eine Detektei arbeitet oftmals in „Grauzonen“ und wird natürlich Ihren Klienten gegenüber nicht erwähnen woher Sie die jeweiligen Informationen bezogen hat.

Personen haben auch die Möglichkeit legal „unsichtbar“ zu werden, falls sie bedroht werden oder einer anderen Gefahr ausgesetzt sind. Sie kann eine Sperre der eigenen Anschrift für Auszüge aus dem Melderegister beantragen.

Anschriftenermittlung für öffentlich Ämter oder auch Privatpersonen nimmt einen immer höherren Stellenwert in der Ermittlungsarbeit von Detektiven und Privaten Ermittlern. Detekteien arbeiten oftmals sehr gut mit Polizei und Meldeämtern zusammen. Dies gibt Ihnen weitaus mehr Aussicht auf Erfolg als einer privaten Person die sich eigenständig auf die Suche macht.

Personenüberwachung im Privaten Bereich

Posted on November 8th, 2008 in Allgemein, Privatdetektive by Emil

Detektive werden im privaten Bereich oftmals zur Personenüberwachung eingesetzt. Der Verdacht auf Ehebruch oder Fremdgehen ist der häufigste Grund einen Detektiv zu engagieren. Das Überwachen von Personen im Auftrag eines Partners oder Ehepartner ist ein legales Mittel um Beweise für die Untreue zu erlangen. Natürlich ist die beauftragte Detektei wie jede andere Person an das normale Gesetz gebunden und besitzt keinerlei Sonderrechte wie zum Beispiel die Polizei.

Ein Privatdetektiv setzt bei der Personenüberwachung verschiedene Mittel in der verdeckten Ermittlung ein. Eine Maßnahme von Privatdetektiven ist natürlich die allgemein Bekannte optische Observierung einer Zielperson oder auch Zielgruppe. Die Dokumentation erfolgt hierbaei anhand von Foto oder Video. Diese Personenobservierung kann relative langwierig sein und sich über mehrere Wochen je sogar Monate hinziehen. Oftmals ist eine 24-Stunden Überwachung von Nöten. Ist dies der Fall engagiert man besser eine größere Detektei. Stellen sie sicher, dass der jeweilig Ermittler auch über sein Handy erreichbar ist und ihnen somit im Bedarfsfall bericht erstatten kann. Somit übernimmt ein Team die Überwachung der Zielperson, da der Zeitaufwand für einen einzelnen Privatdetektiv zu hoch ist.

Detekteien setzten vermehrt auch auf „halblegale“ Methoden wie zum Beispiel dem gezielten Abhören der zu überwachenden Person. Im allgemeinen ist diese Methode als „Lauschangriff“ bekannt. Auch die Routenverfolgung mit der Zuhilfenahme von GSM-Peilsendern kommt immer mehr zum Einsatz und erleichtert die Detektivarbeit.

Das verdeckte Ermitteln und Überwachen wie zum Beispiel das Mitlesen von E-Mail Kommunikation ist illegal, wird aber in der Praxis angewand.

Der so genannte „Agent Provocateur“ ist nicht nur eine Idee der Fernsehwelt um Shows mit hohen Einschatquoten zu erziehlen. Detektive setzten hierbei eine weitere attraktive Person ein, die sich der Zielperson nähert und anspricht. Während des Gespräches werden eindeitige Angebote gemacht um herauszufinden ob die zu überwachende Person zu einem Seitenprung bereit ist. Das ganze Szenario wird per Video und Tonaufzueichnung mitgeschnitten und dient zur Überführung.

Der Einsatz von Detektiven zur Personenüberwachung im Privaten Bereich kann sehr zeitaufwendig sein. Zusätzliche Kosten für „Schmiergelder“ , Restaurantbesuche oder Tickets für öffentliche Verkehrsmittel können in der Summe als hoher Betrag in der Spesenabrechnung auftauchen. Seriöse Detekteien geben Ihnen vor der Auftragserteilung einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Berufsbild Detektiv

Posted on November 6th, 2008 in Allgemein by Emil

Ein Detektiv beschafft gewerbsmäßig Beweismaterial als privater Ermittler wenn das „berechtigte Interesse“ seines Klienten vorliegt. Detektive übernehmen ein breites Spektrum von Aufgaben. Je nach Auftrag können einige vom Schreibtisch im Büro oder durch Recherchen und Observationen vor Ort gelöst werden.

Ein Detektiv übernimmt Aufgaben im Rahmen der Verbrechensbekämpfung wobei Sie Hintergründe und Ursachen recherchieren welche nachfolgend als Beweismaterial bei Strafprozessen oder Zivilprozessen eingesetzt werden. 

Meistens sind mehrere Detektive in Detekteien beschäftigt und beschaffen so im Team Beweismaterial im Auftrag von Unternehmen und Privatpersonen im In- und Ausland.

Da es keine festgelegte Ausbildungsordnung für den Beruf des Detektives gibt kann also den Beruf des Detektives nicht als Ausbildungsberuf erlernen. Prinzipiell reicht eine Anmeldung nach § 14 dert Gewerbeordnung aus um den Beruf eies Detektiv aus zu üben. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt überprüft die Zuverlässigkeit an Hand des Polizeilichen Führungszeugnisses. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da Detekteien zum „Überwachungsbedürftigen Gewerbe” gehören.

Wer sich als Detektiv selbstständig machen will muss zudem eine entsprechende Sachkundeprüfung ablegen. Natürlich müsen sich Detektive an alle Regelungen gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuch, der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuch halten.

Das Einsatzgebiet eines Detektivs ist vielseitig. Dies erfordert konzentriertes arbeiten im Einklag mit dem Gesetz. Da Detektivarbeit kein Ausbildungsberuf ist kann der Beruf des Detektivs nicht “geregelt” erlernt werden. Viele Detekteien bieten verschiedene Kurse an die zum Ziel haben die neue „Spürnase“ intensiv in das jeweilige Aufgabengebiet einzuarbeiten.